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SAP und das neue Betriebsrenten-Stärkungsgesetz – FIS informiert auf dem HCM-Fachforum

17.10.2018
Die Informationsveranstaltung für Personalabteilungen, die SAP HCM im Einsatz haben, findet am 18. Dezember in Schweinfurt statt.

Worauf Personalabteilungen nach dem Jahreswechsel achten müssen, darüber informiert FIS auch 2018 wieder auf der traditionell stark nachgefragten Informationsveranstaltung, dem HCM-Fachforum am 18. Dezember im Konferenzzentrum auf der Maininsel in Schweinfurt. Schwerpunktthemen sind diesmal u. a. die Bezuschussung für die Altersvorsorge nach dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz und das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1.

Nachdem die letzten zwei Jahre vor allem von der Vorbereitung auf die EU-DSGVO geprägt waren, rücken für Personalfachleute jetzt wieder andere Themen in den Vordergrund, darunter das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttoeinkommens in eine Altersvorsorge um, entfallen für den Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, im Durchschnitt 15 %. Diese müssen sie mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz für Neuverträge ab 2019 zwingend in die Altersvorsorge des Arbeitnehmers einzahlen – womit gleichzeitig ein höheres Sparvolumen erzielt wird.

Gegen Ende des Jahres veröffentlicht SAP Einzelheiten dazu, wie sich das Regelwerk/Abrechnungsschema in SAP HCM ändern wird und wie man es für die Bezuschussung befähigt. Auf dem HCM-Fachforum fasst FIS die Neuerungen zusammen und präsentiert sie in kompakter Form.

Weitere gesetzliche Neuerungen betreffen Anpassungen der Lohn- und Einkommenssteuer. Im Bereich der Sozialversicherung informiert FIS über die wieder eingeführte paritätische Finanzierung des Arbeitnehmerzusatzbeitrags bei den Krankenversicherungen. Der Beitrag muss ab 1. Januar 2019 nicht mehr vom Arbeitnehmer allein getragen werden (bislang fiel auf den Arbeitgeber nur ein Fixanteil zur Krankenversicherung), sondern der Gesetzgeber kehrt zu einer paritätischen Finanzierung zurück. Dafür sind in SAP entsprechende Anpassungen notwendig.

Thema auf dem HCM-Fachforum ist ferner das ab 1.1.2019 obligatorische Elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach § 106 SGB IV zur Auslandsentsendung von Beschäftigten – ein weiterer neuer elektronischer Kommunikationsprozess im Personalwesen. Demnach kann ein Arbeitgeber, sofern für einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz vorübergehend entsandten Beschäftigten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit gelten, die Ausstellung der A1-Bescheinigung bei der hierfür zuständigen Stelle (Krankenkasse/Deutsche Rentenversicherung) beantragen.

Veranstaltungsort des HCM-Fachforums: Konferenzzentrum Maininsel Schweinfurt, Maininsel 10-12, 97424 Schweinfurt

Teilnahmegebühr: 350 € p. P. zzgl. gesetzl. MwSt.

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