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Ab dem 01.01.2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern und Haupt-, Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung im Inland das Gesetz berücksichtigen. Zum 01.01.2024 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Aber was bedeutet das für Sie, für Ihr Unternehmen? Das erläutert dieser Beitrag.